Was ist die Ehrenamtskarte NRW?
Ehrenamtlich Engagierte in Sportvereinen, Rettungsdiensten, kulturellen und sozialen Initiativen und vielen anderen Bereichen leisten einen erheblichen Beitrag für die Lebensqualität in unserer Stadt. Anerkennung und Wertschätzung dafür bringen Politik und Verwaltung bereits seit 2008 durch die zweijährlich stattfindende Ehrung engagierter Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck.
Als zusätzliches Instrument der Würdigung für besonderes bürgerschaftliches Engagement hat die Stadt Greven Anfang 2013 die Einführung der Ehrenamtskarte NRW beschlossen.
Die Inhaber/innen der Karte können öffentliche, gemeinnützige und private Angebote vergünstigt nutzen. Die Karte ist in ganz NRW gültig, persönlich und nicht übertragbar.
Wer kann die Karte beantragen?
Engagierte können jederzeit eine Ehrenamtskarte NRW bei der Stadt Greven beantragen. Sie müssen dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie engagieren sich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr.
- Bereitschaftszeiten und gesellige Zusammenkünfte werden bei der Ermittlung der Mindesttätigkeitszeit nicht anerkannt.
- Sie sind zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens 1 Jahr in diesem Umfang aktiv.
Sie erhalten für ihre Tätigkeit keine pauschale Aufwandsentschädigung über reine Kostenerstattungen hinaus. - Ihr Wohnsitz befindet sich in Greven.
- Ausnahme: Das Engagement wird in Greven erbracht, der Wohnort gehört aber nicht zu den Kommunen, die sich an der Ehrenamtskarte beteiligen.
- Inhaber/innen der Jugendleiterkarte (Juleica) erhalten die Ehrenamtskarte ohne weitere Prüfung.
Die Einhaltung dieser Vorgaben muss von dem Verein oder der Einrichtung, in der sich der Antragsteller engagiert, bestätigt werden.
Anmeldeformulare für die Vergabe der Ehrenamtskarte finden Sie weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen.
Die Ehrenamtskarten werden mit einer Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ab Ausstellungsdatum ausgegeben. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann eine Folgekarte ausgegeben werde, wenn die Voraussetzungen dafür weiterhin vorliegen.
Welche Angebote können die Inhaber/innen der Ehrenamtskarte nutzen?
Die aktuelle Liste der Vergünstigungen von Grevener Einrichtungen und Firmen finden Sie unten auf dieser Seite zum Herunterladen. Vergünstigungen des Landes NRW und der anderen teilnehmenden Kommunen in NRW sowie Informationen über aktuelle Sonderaktionen können Sie unter www.ehrensache.nrw (Link s.u.) einsehen.
Die Inhaber/innen der Ehrenamtskarte müssen sich bei Inanspruchnahme der Vergünstigungen ggf. durch Vorlage Ihres Personalausweises ausweisen.
Wie kann eine Firma oder Organisation die Ehrenamtskarte unterstützen?
Unternehmen und Einrichtungen, die die Ehrenamtskarte mit Vergünstigungsangeboten unterstützen, setzen damit ein Zeichen für ihre Würdigung bürgerschaftlichen Engagements. Sie können durch die NRW-weite Veröffentlichung der Partnerlisten profitieren und neue Kunden gewinnen.
Befragungen in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben ergeben, dass die Inhaber der Ehrenamtskarte durchschnittlich ein Mal im Monat eins der Angebote nutzen. Mit einer "Schwemme" von vergünstigten Einkäufen durch Ehrenamtskarteninhaber ist daher nicht zu rechnen.
Die Partner können Ihr Angebot frei gestalten. Als Orientierung finden Interessierte unten eine Liste mit Beispielen. Firmen und Einrichtungen können die von ihnen angebotene Vergünstigung bei der Stadt Greven jederzeit anmelden (Formular s.u.) und auf Wunsch auch widerrufen.
Die Stadt Greven bzw. verwaltungsnahe Organisationen (Greven Marketing e.V. und Stadtwerke Greven) sowie das Land NRW beteiligen sich mit eigenen Vergünstigungsangeboten.
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