Was bedeutet Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot zur Kindertagesstätte (Kita). Sie bietet Familien die Möglichkeit, ein Kind familienähnlich und flexibel durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson betreuen zu lassen.
Kindertagespflegepersonen haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Betreuung in kleinen Gruppen findet mit maximal fünf Kindern im Privathaushalt einer Kindertagespflegeperson oder in einer Großtagespflegestelle mit zwei bis drei Kindertagespflegepersonen und bis zu neun Kindern statt.
Wer kann Kindertagespflege nutzen?
Das Angebot richtet sich vorrangig an Kinder von ein bis drei Jahren. Vor dem ersten Geburtstag kann eine Kindertagespflege in Anspruch genommen werden, wenn beide Eltern berufstätig sind bzw. sich in einer Ausbildung/Studium etc. befinden.
Für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf kann ein Platz bei einer speziell dafür ausgebildeten Kindertagespflegeperson in Betracht kommen.
Wie funktioniert die Vermittlung bzw. Anmeldung?
Die Vermittlung für einen Platz in der Kindertagespflege kann auch außerhalb des regulären, zentralen Anmeldeverfahrens erfolgen.
Bitte melden Sie sich zunächst über das Elternportal STEP (s.u. unter Links & Downloads) an und merken „Anmeldung Kindertagespflege“ vor. Die Fachberatung nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf und nennt Ihnen Kontaktdaten von Kindertagespflegepersonen, die Sie eigenständig kontaktieren können. Eine öffentlich zugängliche Liste von Kindertagespflegestellen in Greven gibt es nicht.
Sollten Sie sich nach dem Beratungsgespräch doch für eine Kita entscheiden wollen, können Sie dies jederzeit im Portal ändern.
Falls Sie Probleme bei der STEP-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an:
Telefon 02571-920-900 oder
E-Mail stepstadt-grevende
Wie geht es weiter?
Wenn Sie sich für einen Platz entschieden haben, benötigt das Jugendamt einen Antrag, der Ihnen automatisch und zeitig vor Betreuungsbeginn zugesendet wird. Dieser Antrag muss spätestens vier Wochen vor Betreuungsbeginn eingegangen sein, da sich der Beginn andernfalls um einen Monat verzögert. Den zu zahlenden Betrag können Sie der Elternbeitragstabelle (s.u. unter Links & Downloads) entnehmen.
Die Eingewöhnung findet nach dem sog. Berliner Modell statt. Einzelheiten hierzu sind im Flyer "Eingewöhnung gestalten" des Hessischen Kindertagespflegebüros (s.u. unter "Links & Downloads) kompakt und übersichtlich zusammengefasst.
Die Betreuungsvereinbarung, die Sie mit der Kindertagespflegeperson abschließen, finden Sie unter "Links & Downloads".
Auch nach der Eingewöhnung berät die Fachberatung sie gern in Fragen rund um das Thema Kindertagespflege.
Links & Downloads
- https://step.kreis-steinfurt.de/de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag KindertagespflegePDF-Datei 371,28 kB
- Elternbeiträge ab 01.08.2023PDF-Datei 64,13 kB
- Elternbeitragstabelle ab 01.08.2024PDF-Datei 65,65 kB
- Kindertagesbetreuung - Merkblatt zur Berechnung des ElternbeitragsPDF-Datei 304,89 kB
- BetreuungsvereinbarungPDF-Datei 583,42 kB
- Anmeldung eines neuen KindesPDF-Datei 388,22 kB
- Flyer: Eingewöhnung gestalten - Ankommen in der KindertagespflegePDF-Datei 4,50 MB
- Wiederzulassungstabelle für Kitas und SchulenPDF-Datei 247,66 kB
Kontakt
Arbeiten in der Kindertagespflege
Erläuterungen und Hinweise
Bildnachweise
- Oksana Kuzmina
- Kreis Steinfurt
- RioPatuca