Integrationskurse setzen einen Berechtigungsschein voraus, der von der zuständigen Behörde nach dem Erhalt eines Aufenthaltstitels (Jobcenter) oder bereits während des Asylverfahrens (BAMF, kommunale Stadtverwaltungen) ausgestellt wird.
Für Sprachkurse muss in der Regel kein Berechtigungsschein, aber häufig eine gute oder unklare Bleibeperspektive vorliegen.
Über die Teilnahme an Kursen zur berufsbezogenen Deutschförderung (z.B. DeuFÖV) entscheiden die zuständigen Beraterinnen und Berater der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Personen mit schlechter Bleibeperspektive haben häufig keinen Zugang zu hauptamtlich angebotenen Sprachkursen, können aber auf die Angebote der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe zurückgreifen.
Über freie Kurskapazitäten und Teilnahmevoraussetzungen der hauptamtlichen Sprachkurse geben die Anbieter Auskunft. Folgende Anbieter sind in Greven tätig:
Erläuterungen und Hinweise
Bildnachweise
- pressmaster, AdobeStock