In allen Innenräumen der GBS herrscht Rauschverbot. Das Rauchverbot schließt neben der Nutzung von herkömmlichen Zigaretten auch die Nutzung von E-Zigaretten und Vaporizern mit ein. Rauchen in unseren Veranstaltungsräumen kann nach Auslösen der Rauchmelder zu teuren Feuerwehreinsätzen führen, deren Kosten die jeweiligen Veranstalter*innen tragen.
Vor den Eingangstüren und auf dem Innenhof dürfen Sie rauchen. Bitte nutzen Sie dafür stets die vorgesehenen Müllbehälter mit Ascher, die Sie an allen Eingangstüren finden.
Ist das GBS-Gelände barrierefrei?
Das Ballenlager und die Kulturschmiede sind stufenlos erreichbar. Auch gibt es barrierefreie Toiletten. Zwei barrierefreie Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe des Ballenlagers.
Der Innenhof besteht aus Kopfsteinpflaster und ist daher nur eingeschränkt barrierefrei. Eine barrierefreie Umgestaltung unseres Innenhofes ist derzeit in Vorbereitung.
Fragen zur Anmietung einer Räumlichkeit in der GBS
Wie viel kostet das Anmieten eines Veranstaltungsraums?
Die Kosten für die Nutzung unserer Veranstaltungsräume und weitere Extras können Sie unserer Preisübersicht entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Hausmanager Guido Liedtke unter 0176 11920730 oder guido.liedtkestadt-grevende.
Wann schließe ich den Vertrag für meine Raumanfrage ab?
Etwa vier bis sechs Wochen vor Ihrer Veranstaltung nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf, um Ihre Veranstaltungsplanung im Detail zu besprechen. Sie haben dann die Möglichkeit ggf. noch Extras wie unseren Beamer oder die Beschallungs- und Lichttechnik zu buchen. Unser Team berät Sie hierzu gerne. Wenn alles geklärt ist, erhalten Sie von uns den schriftlichen Vertrag, den Sie entweder vor Ort unterschreiben oder uns per Post zurückschicken können. Möchten Sie schon früher einen Vertrag schließen? Auch kein Problem! Melden Sie sich hierzu gerne bei unserem Hausmanager Guido Liedtke unter 0176 11920730 oder guido.liedtkestadt-grevende.
Wann muss ich die Raummiete zahlen?
Ihre Zahlung sollte spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt sein. Wir akzeptieren keine Bar- oder Kartenzahlung vor Ort, sondern ausschließlich Überweisungen.
Wohin muss ich die Raummiete überweisen?
Bitte überweisen Sie das im Vertrag aufgeführte Nutzungsentgelt auf ein Konto der Stadt Greven:
Konto bei der Sparkasse
Konto bei der Volksbank
DE15 4035 1060 0063 0000 20
DE60 4036 1906 5200 0002 00
Alle Zahlungsdetails finden Sie auch in Ihrem Vertrag. Bitte denken Sie bei der Überweisung daran, den dort aufgeführten Verwendungszweck anzugeben.
Kann ich meine Raumanfrage stornieren?
Wir versuchen stets, so kulant wie möglich zu sein. Sobald Sie einen bereits geschlossenen Vertrag nachträglich stornieren möchten, melden Sie sich bitte umgehend bei unserem Hausmanager Guido Liedtke unter 0176 11920730 oder guido.liedtkestadt-grevende.
Wann beginnt meine Raummiete? Habe ich vorab Zeit zum Aufbauen oder zur Dekoration?
Bei Ihrer Buchungsanfrage und beim Vertragsabschluss wird der genaue Zeitrahmen Ihrer Veranstaltung vereinbart. Der angemietete Raum steht Ihnen in diesem Zeitrahmen uneingeschränkt zur Verfügung. Innerhalb dieses Nutzungszeitraums können Sie aufbauen und dekorieren, Ihre Veranstaltung durchführen und den Raum wieder besenrein übergeben.
Während der Veranstaltung ist eine spontane Verlängerung der Mietzeit nicht mehr möglich.
Wann kann ich zum Aufbau oder zur Dekoration kommen? Kann ich am Vortag kommen?
Der von Ihnen angemietete Raum steht Ihnen wie vertraglich vereinbart zur Verfügung. Innerhalb des dort festgehaltenen Zeitraums können Sie den angemieteten Raum jederzeit nutzen. Sie möchten bereits am Vortag damit starten? Das können wir, je nach Buchungslage, im Einzelfall ermöglichen. Bitte melden Sie sich hierzu ein paar Tage vor Veranstaltungsbeginn bei unserem Hausmanager Guido Liedtke unter 0176 11920730 oder guido.liedtkestadt-grevende.
Darf ich den GBS-Innenhof mitbenutzen?
Unseren Innenhof können Sie nur nach vorheriger Absprache unter Berücksichtigung unserer Vorgaben zum Lärmschutz nutzen. Bitte beachten Sie, dass je nach Tarif eine Nutzungspauschale anfallen kann.
Was passiert, wenn ich nicht bezahle?
Die städtische Finanzbuchhaltung überwacht den Zahlungseingang und wird im Falle eines Zahlungsverzugs Mahngebühren erheben.
Fragen zur Durchführung einer Veranstaltung in der GBS
Der Parkplatz am Wilhelmplatz ist mit zwei Minuten Fußweg am nächsten zur GBS gelegen. Weitere Parkmöglichkeiten befinden sich auf dem Parkplatz am Hallenbad, dem Parkdeck "An der Martinischule" oder dem Parkhaus am Bahnhof.
Direkt am Ballenlager finden Sie zwei barrierefreie Parkplätze. Der Lieferverkehr kann nach Rücksprache mit unserem Team kurzzeitig den Innenhof oder die Zufahrt zum Bühnenlager nutzen.
Bitte nutzen Sie unter keinen Umständen den Parkplatz des nahegelegenen Baumarkts. Es handelt sich um einen Privatparkplatz, der ausschließlich von den dortigen Kund*innen genutzt werden darf.
Ist während meiner Veranstaltung ein*e Ansprechpartner*in vor Ort?
Ob während Ihrer Veranstaltung ein*e Ansprechpartner*in vor Ort ist, hängt davon ab, welche Räumlichkeit unseres Geländes Sie gebucht haben. Bei Buchung unseres Ballenlagers ist zu jeder Zeit ein Teammitglied vor Ort, das die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben kontrolliert und jederzeit für Sie da ist.
Wenn Sie unsere Kulturschmiede oder Seminarräume gebucht haben, ist nicht automatisch ein Teammitglied während Ihrer Veranstaltung vor Ort. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Betreuung durch uns stundenweise gegen Aufpreis dazu zu buchen. Die Kosten entnehmen Sie bitte unserer Preisübersicht.
Wie laut darf eine Veranstaltung sein?
Lärmschutz ist für uns ein wichtiges Thema. Unsere Veranstaltungsräume sind schallgedämpft konstruiert, allerdings müssen hierfür die Türen geschlossen bleiben. Deshalb ist es besonders wichtig, während Ihrer Veranstaltung darauf zu achten, dass alle Außentüren geschlossen bleiben, sofern sie nicht kurzzeitig zum Betreten oder Verlassen des Gebäudes genutzt werden. Auf dem Innenhof wird generell um Ruhe gebeten. Laute Unterhaltungen, Geschrei oder Musik im Innenhof sind nicht gestattet. Insbesondere nach 21:00 Uhr ist die Lautstärke auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Im Innenraum selbst tragen Sie als Veranstalter*in die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich Gehörgefährdungen. Die DIN 15905-5:2007-11 „Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik“ regelt Ihre Pflichten im Detail. Grundsätzlich gilt: Innerhalb jeder halben Stunde darf der Dauerschallpegel von 99 dB(A) nicht überschritten werden. Unser Team kontrolliert die Lautstärke Ihrer Veranstaltungen und bittet Sie ggf. die Lautstärke zu reduzieren.
Unser Ziel bei jeder Bewertung des Lautstärkepegels ist es, alle Besucher*innen, die Anwohner*innen und unser Team vor zu hoher Lautstärke zu schützen. Unser Team ist dazu berechtigt, bei wiederholten Lautstärkeüberschreitungen jede Art von Veranstaltung abzubrechen.
Ist der Einsatz von Konfetti erlaubt?
Nein, Konfetti darf auf dem gesamten GBS-Gelände nicht genutzt werden. Die Entfernung von Konfetti ist schwierig und mit viel Aufwand für unser Team verbunden. Gerne können Sie nach Rücksprache mit uns aber alternative Dekorationsartikel mitbringen.
Ist der Einsatz von Nebelmaschinen erlaubt?
Grundsätzlich ist der Einsatz von Nebelmaschinen im Ballenlager und der Kulturschmiede möglich, hierfür ist allerdings eine frühzeitige Anmeldung und vorherige Absprache mit unserem Team erforderlich. Ein spontaner Einsatz von Nebelmaschinen ist nicht möglich.
Ist der Einsatz von Kerzen, Teelichtern oder Tischfeuerwerken erlaubt?
Offene Feuer sind innerhalb unserer Räumlichkeiten aufgrund von Brandschutzauflagen nicht gestattet. Gerne können Sie stattdessen elektrische Kerzen oder Teelichter als Dekorationsartikel mitbringen.
Müssen bei meiner Veranstaltung Sicherheitskräfte vor Ort sein?
Ob für Ihre Veranstaltung der Einsatz von Sicherheitspersonal notwendig ist, sprechen wir im Einzelfall mit Ihnen beim Vertragsabschluss ab. Sofern der Einsatz erforderlich ist, ist es Ihre Pflicht als Veranstalter*in, Sicherheitskräfte mit einer Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) für die Veranstaltung zu engagieren.
Darf ich eigene Getränke und Speisen mitbringen?
Es besteht bei uns keine Catering-Bindung oder eine Abnahmepflicht für Getränke, d. h. Sie können vollkommen frei darüber entscheiden, von wem Sie Speisen und Getränke beziehen oder ob Sie sie sogar selbst mitbringen möchten. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu erfahrenen Getränkelieferant*innen und Caterer*innen, die sich auf dem Gelände und mit unserer Technik bereits auskennen.
Ist es möglich, im Saal des Ballenlagers eine mobile Theke aufzustellen?
Ja. Sie können eine eigene Theke im Saal des Ballenlagers aufbauen bzw. durch eine*n Dienstleister*in aufbauen lassen. Gerne vermitteln wir den Kontakt zu erfahrenen Dienstleister*innen, die sich auf dem Gelände und mit unserer Technik auskennen.