Warum muss ein neues Rathaus für Greven gebaut werden?
Im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten für die ursprünglich geplante Sanierung des Rathauses wurde bei routinemäßigen Schadstoffmessungen festgestellt, dass die Raumluft in den meisten Büros im Grevener Rathaus (eröffnet 1973) mit PCB belastet ist. PCB gilt als krebserregend. Das PCB steckt in den Wänden und Säulen des Rathauses und wird in die Raumluft abgegeben. Durch regelmäßige PCB-Reinigungen in allen Büros und eine strikte Lüftungsroutine kann die Belastung dauernd unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte gehalten werden. Trotzdem empfehlen Experten, das jetzige Rathaus nur noch für eine eng begrenzte Zeit zu nutzen.
Zwei unabhängige Fachgutachten sind beide zu dem Ergebnis gekommen, dass das Rathaus nicht zu sanieren ist. Denn man müsste dafür den Beton von sämtlichen Wandinnenflächen und Säulen sehr tief abtragen und die Substanz des Gebäudes dann so wiederaufbauen, dass es heutigen Brandschutzvorgaben entsprechen würde. Die Menge an Material, die man neu auftragen müsste, würde die Statik des Baus aber überfordern, so dass es also in der Praxis nicht möglich ist, das jetzige Rathaus vom PCB zu befreien und dann wieder zu nutzen. Außerdem kann durch die Sanierung nicht sichergestellt werden, dass das Gebäude dann vollständig schadstofffrei ist.
Der Beschluss, die Sanierungspläne nicht weiterzuverfolgen und eine Machbarkeitsstudie für den Neubau eines Rathauses in Auftrag zu geben, fiel im Haupt-/Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 16.6.2021 (siehe Beschluss zur Vorlage 200/2021 PDF-Datei 9,99 MB).
Wie kam die Entscheidung für den Standort Busbahnhof zustande?
Die Entscheidung, das neue Rathaus auf dem heutigen Busbahnhof zu bauen, hat der Rat der Stadt Greven am 1.3.2023 einstimmig getroffen (siehe Beschluss zur Vorlage 32/2023 PDF-Datei 36,30 kB). Auch die regelmäßig stattfindenden Großveranstaltungen auf dem Rathausplatz und die mit einem Neubau einhergehenden Veränderungen auf dem Platz wurden berücksichtigt.
Der Entscheidung für den Standort war eine öffentliche Beteiligungsphase vorausgegangen. Im Oktober 2022 waren alle Bürger und Bürgerinnen der Stadt Greven aufgefordert, sich im Rahmen einer Beteiligungsveranstaltung im Ballenlager zu informieren und ihre Anregungen einzubringen. Neben der Diskussion möglicher Standorte, bei der zwischen vier Vorschlägen (Wilhelmplatz, jetziger Standort, Busbahnhof und Nähe Hallenbad) ausgewählt werden konnte, wurden gestalterische und funktionale Anforderungen diskutiert. Parallel wurde eine Online-Beteiligung zu den genannten Aspekten geschaltet, an der mehr als 200 Grevenerinnen und Grevener teilnahmen. Die Entscheidung über den Standort und die Funktionalität des neuen Rathauses war außerdem in Workshops mit der Verwaltung und mit der Politik vorbereitet worden, in denen der schließlich gewählte Standort favorisiert wurde. Nur in der Online-Bürgerbeteiligung gab es eine leichte Mehrheit für einen Neubau am jetzigen Standort, dort landete der Standort Busbahnhof knapp auf Rang 2 der Nennungen. In Addition hat die klare Mehrheit aller im Vorfeld der Ratsentscheidung Befragten aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung sich für den Standort Busbahnhof ausgesprochen.
Wie war der weitere Weg bis zum Architektenwettbewerb?
Am 21.6.2023 wurde die sogenannte Machbarkeitsstudie zum neuen Rathaus im Grevener Rat vorgestellt. In dieser Studie fasste ein beauftragtes Fachunternehmen die Anforderungen zusammen, die das neue Rathaus erfüllen muss. Die wichtigsten Aspekte aus der Machbarkeitsstudie wurden zwischen Oktober 2023 und Mai 2024 in fünf Sitzungen eines interfraktionellen Arbeitskreises mit Vertretern und Vertreterinnen aus allen im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen beraten und vertieft.
Parallel dazu wurden seit Januar 2023 das Umfeld und die städtebauliche Einbindung des Rathausquartiers im Rahmen der Arbeit am „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt“ genauer in den Blick genommen. Denn der Neubau des Rathauses ist „nur“ ein Teil der Attraktivierung und Weiterentwicklung der westlichen Eingangssituation der Grevener Innenstadt. Er kann städtebaulich nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss im Zusammenhang mit dem Zentralen Busbahnhof (ZOB), der Rathausstraße, der Anbindung an die Innenstadt, an die Ems und den Bahnhof gesehen werden. Zwischen August 2023 und Juni 2024 wurde auf der Grundlage des ISEK Innenstadt eine städtebauliche Rahmenplanung zum Rathausquartier entwickelt, die genauere Vorgaben für die Neugestaltung des gesamten Bereichs definiert. Auch beim ISEK und der städtebaulichen Rahmenplanung hatten Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung wieder die Möglichkeit, sich online und auch in analogen Formaten mit eigenen Überlegungen und Ideen zu beteiligen.
Am 3.7.2024 beschloss der Rat der Stadt Greven die Auslobung des hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs für den Neubau des Grevener Rathauses mit integrierter Stadtbibliothek auf dem Areal des jetzigen Busbahnhofs (siehe Beschluss zur Vorlage 149/2024 PDF-Datei 13,13 MB). Der Wettbewerb musste europaweit ausgeschrieben werden. Er wurde auf 15 teilnehmende Büros begrenzt, von denen fünf Büros im Vorfeld vorgeschlagen und für eine Teilnahme gesetzt wurden. Bei den gesetzten Teilnehmern handelt es sich um erfahrene Büros, die ähnliche Aufgabenstellungen bereits erfolgreich umgesetzt haben und somit die Qualität des Wettbewerbs sichern sollten.
Letztlich haben insgesamt 13 Büros Pläne und Modelle in den Wettbewerb eingebracht. Ein Grevener Büro war nicht darunter.
Wer hat über die Platzierungen der Beiträge im Wettbewerb entschieden?
Im Februar 2025 wurde im Rahmen der sogenannten Vorprüfung zunächst festgestellt, dass alle eingereichten Beiträge die Vorgaben der Bauordnung (etwa in Sachen Brandschutz etc.) und der in der Wettbewerbsausschreibung definierten Bauaufgabe vollständig berücksichtigt haben.
Am 25.2.2025 hat dann das Preisgericht über die Platzierung der 13 eingereichten Beiträge entschieden. Es setzte sich zusammen aus sechs Fachpreisrichter/innen (unabhängige Architekt/innen, Landschaftsarchitekt/innen, Stadtplaner/innen), fünf Sachpreisrichter/innen (Personen, die mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut sind) und je einem Vertreter/einer Vertreterin der acht Fraktionen und Gruppierungen im Grevener Rat als sogenannte sachverständige Beratung. Stimmberechtigt waren die sechs Fachpreisrichter/innen und die fünf Sachpreisrichter/innen. Nach zehnstündiger Jurysitzung fiel die Wahl des erstplatzierten Beitrags einstimmig auf die Arbeit mit der Nummer 7006 (jeder Beitrag hatte zum Zweck der Anonymisierung vorab eine Kennnummer bekommen), den Vorschlag von Löhle Neubauer Architekten BDA pmbB (Augsburg) mit dem Büro wbp Landschaftsarchitekten GmbH (Bochum). Außerdem wurden je ein 2., 3. und 4. Preis vergeben und eine Anerkennung ausgesprochen.
Wann lassen sich die Kosten für das Neubauensemble genauer beziffern?
Die Kosten für den Neubau von Rathaus, Stadtbibliothek und einer Stellplatzlösung (Quartiersgarage oder Tiefgarage) lassen sich erst genauer abschätzen, wenn konkretere Zahlen zum Raumprogramm vorliegen und der Ausbaustandard abgestimmt ist. Bis zum Sommer 2025 soll eine erste seriöse Kostenschätzung vorliegen.
Steht das jetzige Rathaus nicht unter Denkmalschutz?
Nach Meinung von Experten verdient das 1973 fertiggestellte Rathaus von Greven besondere Wertschätzung und Schutz. Im Mai 2018 wurde es durch die Denkmalpflege-, Landschafts- und Baukulturabteilung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) in einem Gutachten als denkmalwürdig eingestuft. Unter Denkmalschutz steht es allerdings nicht.
Wird es im Umfeld des Rathauses geeignete Freiflächen für Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Kirmes, geben?
Die Freiflächen rund um den Neubau werden durch ein Landschaftsarchitekturbüro geplant. Im Rahmen der Freianlagenplanung werden bestehende Veranstaltungen wie die Grevener Kirmes berücksichtigt. Die Stadt Greven ist bereits im engen Austausch mit dem Schaustellerverband. Im weiteren Verlauf der Planung werden die Schausteller aktiv beteiligt, sodass die Fläche auch weiterhin Teil des Kirmesrundlaufs sein kann.
Stehen zukünftig ausreichend Parkplätze zur Verfügung?
Wie viele PKW-Stellplätze für das Rathaus, die Stadtbibliothek und als Ersatz für die vorhandenen öffentlichen Stellplätze benötigt werden, wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt und in der Auslobung des Architektenwettbewerbs berücksichtigt. Mit der Quartiersgarage sollen ausreichend Stellplätze geschaffen werden. Im direkten Umfeld des neuen Rathausquartiers bestehen außerdem weitere Parkmöglichkeiten.
Warum wird keine Tiefgarage gebaut?
In der Auslobung des Wettbewerbs wurde eine hochbauliche Quartiersgarage oder eine Tiefgarage zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze gefordert. Grundsätzlich soll die Stellplatzlösung möglichst wirtschaftlich sein und sich mit vergleichsweise wenig Aufwand zurückbauen lassen. Der Siegerentwurf sieht eine Quartiersgarage als beste Lösung vor. Im Rahmen der weiteren Planungen soll das Büro prüfen, ob alternativ auch der Bau einer Tiefgarage möglich ist und ob sich dies wirtschaftlich umsetzen lässt.