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Pressemeldungen

Ortsmitte Reckenfeld: Mehrzahl der Grundstücke jetzt auch zu kaufen

Der Rat der Stadt Greven hat im nicht-öffentlichen Teil seiner jüngsten Sitzung bedeutende Änderungen bei der Vergabe der 32 Baugrundstücke in der Ortsmitte Reckenfeld beschlossen: Der größte Teil der Grundstücke für Doppel- und Reihen(end)häuser wird jetzt wahlweise auch zum Kauf angeboten. Bisher lautete die Vorgabe, dass die Grundstücke ausschließlich im Wege des Erbbaurechts vergeben werden sollten. Nach der neuen Regelung können potentielle Häuslebauer nun bei der Mehrzahl der Grundstücke selbst entscheiden, ob sie die Grundstücke kaufen oder im Wege des Erbbaurechts bebauen möchten. Nur bei den neun Grundstücken im Westen des Baugebiets zwischen der zukünftigen Kegelgasse und Am alten Sportplatz bleibt es dabei, dass sie ausschließlich als Erbbaurechtsgrundstücke vergeben werden sollen. Die wirtschaftlichen Konditionen zur Vergabe der städtischen Grundstücke in dem Baugebiet werden nach derzeitigem Stand beibehalten: Der Erbbauzins in dem Gebiet beträgt 7,65 € pro Quadratmeter und Jahr. Und wo nach der neuen Regelung nun auch ein Kauf möglich ist, kostet der Grund 300 € pro Quadratmeter. Derzeit gibt es vier Bewerberinnen und Bewerber, die in der neuen Ortsmitte Reckenfeld bauen möchten. „Wir erhoffen uns von der neuen Regelung natürlich, dass mehr Bauwillige sich um attraktiven Baugrund in der neuen Ortsmitte bewerben, wenn sie auch die Möglichkeit bekommen, ihr Wunschgrundstück tatsächlich zu erwerben und nicht nur im Erbbaurecht zu erhalten“, so Grevens Bürgermeister Dietrich Aden. Wer sich für ein Grundstück im Baugebiet Ortsmitte Reckenfeld interessiert, kann sich an Guido Roters von der Stadt Greven wenden, E-Mail an guido.rotersstadt-grevende oder Tel. 02571 920-336.

Das Bild zeigt den Plan mit den Baugrundstücken in der Ortsmitte Reckenfelds.
Der Plan zeigt die Optionen für die Baugrundstücke in der Ortsmitte Reckenfeld: Für die blau gezeichneten Grundstücke gilt, dass sie gekauft oder im Erbbaurecht bebaut werden können, für die rot unterlegten bleibt es allein beim Erbbaurecht.
Das Foto zeigt das erschlossene Baugebiet in der Ortsmitte Reckenfelds.
Auf diesem erschlossenen Baugrund in der Reckenfelder Ortsmitte sollen Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser entstehen.

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