Inhalt anspringen
Pressemeldungen

Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Ende Januar beantragt werden

Mehr als 40 Grevenerinnen und Grevener haben bereits bei der Stadt um die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl gebeten. Noch müssen diejenigen, die da anfragen, sich allerdings gedulden. Denn Briefwahlunterlagen können erst ausgegeben werden, wenn die Stimmzettel mit den zu wählenden Parteien und Personen vorliegen. Die Stimmzettel sind aber derzeit noch in Vorbereitung (und diese Vorbereitung liegt nicht in den Händen der Stadt Greven), deshalb können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Briefwahlunterlagen versandt werden. Voraussichtlich ab der 4. Kalenderwoche werden die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Personen in Greven verschickt. Bis spätestens Ende Januar sollten alle Wahlbenachrichtigungen bei den Adressaten angekommen sein. Die Wahlbenachrichtigung kann dann auch genutzt werden, um Briefwahlunterlagen zu beantragen. Mithilfe des aufgedruckten QR-Codes kann die Briefwahl online beantragt werden, es geht aber auch per E-Mail oder postalisch. Die Stadt Greven wird auch wieder ein Briefwahlbüro für die Bundestagswahl einrichten, das voraussichtlich ab dem 10. Februar geöffnet sein wird. Dort können alle Grevener Wahlberechtigten auch bequem schon vor dem eigentlichen Wahltermin wählen oder Briefwahlunterlagen beantragen und direkt mitnehmen. Die Zeit, die den Kommunen für die Organisation der Wahl zur Verfügung steht, ist im Fall der um einige Monate vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar deutlich kürzer als üblich. Wie alle anderen Städte und Gemeinden ist auch die Stadt Greven verpflichtet, eine ordnungsgemäße Wahl zu gewährleisten. Das städtische Wahlteam bittet daher auch um Verständnis, dass die kommenden zwei bis drei Wochen noch für die Vorbereitung dieser ordnungsgemäßen Wahl benötigt werden.

Erläuterungen und Hinweise