Kulturvereine und Kulturschaffende in Greven können ab sofort bei der Stadt eine Kulturförderung für das Förderjahr 2026 beantragen. Mit der Förderung möchte die Stadt Greven die bereichernde und vielfältige Arbeit der Grevener Kulturtätigen anerkennen und unterstützen. Vereine können eine Regelförderung beantragen: Pro zahlendes Mitglied gibt die Stadt dann einen Zuschuss an den beantragenden Verein. Außerdem können Vereine auch eine Förderung für besondere Jubiläen bekommen. Die Antragsformulare sind online unter www.greven.net/kultur (Öffnet in einem neuen Tab) zu finden. Sie sind leicht verständlich und barrierefrei auszufüllen. Die Anträge auf Regel- oder Jubiläumsförderung müssen bis spätestens 30. September 2025 bei der Stadt Greven eingehen. Zu spät eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Neben den Kulturvereinen können auch alle anderen Kulturschaffenden eine Projektförderung beantragen. Je Projekt stellt die Stadt Greven bis zu 1.500 Euro Förderung bereit. Die Förderung richtet sich nach den Vorgaben der städtischen Kulturförderrichtlinie, die seit 2024 in Kraft ist. Grundsätzlich gilt: Förderungen können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausgezahlt werden. Im Jahr 2024 hat die Stadt Greven insgesamt 83.500 Euro Kulturfördermittel bereitgestellt. Fragen zur städtischen Kulturförderung beantworten Anne Schophaus, Tel. 02571 920-837 oder Jan Leye, Tel. 02571 920-838
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