Wahlberechtigt sind
- Ausländer*innen, die eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis haben,
- alle EU-Bürger*innen,
- Deutsche, die noch eine andere Staatsangehörigkeit haben,
- Personen, die in Deutschland eingebürgert worden sind (auch Aussiedler*innen),
- Personen, die in Deutschland geboren sind und ausländische Eltern haben (Personen, die durch ihre Geburt Deutsche geworden sind),
- Staatenlose Personen,
- Geflüchtete, die eine Anerkennung als Schutzberechtigte haben (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, Personen mit subsidiärem Schutz).
Das Mindestalter der Wähler*innen beträgt 16 Jahre.
Asylbewerber*innen sind nicht wahlberechtigt.
Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten in Greven beträgt grob geschätzt etwa 5.300 Personen. (Stand: Februar 2025)
Die Wahlbenachrichtigung wird bis zum 22. August versendet. Personen, die nicht in Greven eingebürgert worden sind, erhalten keine Wahlbenachrichtigung, sie müssen sich aktiv ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das erfolgt im Bürgerbüro.
Wer keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann bis vom 25.8. bis 2.9. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und den Eintrag ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.
Briefwahl
Eine Briefwahl ist von Ende August bis zum Wahltag am 14. September möglich - entsprechend den Kommunalwahlen.