Aktuell: Bürgerbeteiligungen zu geplanten Windenergieanlagen in Greven
Die Firma Bürgerwind Greven GmbH & Co. KG hat beim Kreis Steinfurt die Erteilung von zwei Vorbescheiden zu geplanten Windenergieanlagen beantragt. Gegenstand der beiden Anträge sind die Errichtung und der Betrieb von 16 Windkraftanlagen im östlichen Außenbereich der Stadt Greven sowie von 8 Windkraftanlagen im westlichen Außenbereich der Stadt Greven.
Die beiden Anträge, die dazu gehörenden Unterlagen sowie die der Genehmigungsbehörde bereits vorliegenden Berichte und Empfehlungen der Bezirksregierung Münster werden ab dem 19.08.2024 bis einschließlich 18.09.2024 auf dem Internetportal www.uvp-verbund.de (Öffnet in einem neuen Tab) elektronisch bekannt gegeben und können dort elektronisch eingesehen werden. Außerdem sind sämtliche Unterlagen in dem Zeitraum auf der Internetseite des Kreises Steinfurt veröffentlicht: https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Aktuelles/Bekanntmachungen/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Die eingereichten Antragsunterlagen umfassen neben dem vorläufigen Umweltverträglichkeits-Bericht (UVP) folgende umweltrelevante Unterlagen: Angaben zu artenschutzrechtlichen Prüfungen, Darstellung von Landschaftsschutzgebieten, Angaben zu den Themen Lärm und Schattenwurf, Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Angaben zum Umgang mit Abfällen. Bei den bereits vorliegenden Berichten und Empfehlungen der Bezirksregierung Münster handelt es sich um luftverkehrsrechtliche Stellungnahmen.
Für den 12.11.2024 ist ein Erörterungstermin angesetzt. Ob und in welcher Form dieser stattfinden wird, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Frist für Einwendungen.
Weitere Details finden Sie in der Bekanntmachung des Kreises Steinfurt.
Downloads - Bekanntmachung
Links zur elektronischen Auslegung
Gutachten Windkraftpotenzial
Der Kreis Steinfurt hat das Ziel, in naher Zukunft klimaneutral zu werden. Das bedeutet unter anderem, dass nur noch Energie erzeugt und genutzt werden soll, die aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne kommt. Mittelfristig sollen Deutschland und die EU so auch von Öl- und Gaslieferungen aus nicht-EU-Ländern unabhängig gemacht werden.
Die Stadt Greven hat zum Windkraftpotenzial vor Ort ein Gutachten beauftragt, dessen Ergebnisse hier abgerufen und eingesehen werden können.
Das Gutachten macht deutlich, an welchen Stellen auf Grevener Gebiet Windkraftanlagen errichtet werden könnten, wenn man alle derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
In der Plandarstellung zu den Potenzialflächen für Windenergieanlagen werden die entprivilegierten Flächen (sog. 1000 m-Abstand gemäß BauGB-Ausführungsgesetz NRW) in grau dargestellt. Diese und andere Darstellungen können im Programm Adobe Acrobat Reader in der Ebenen-Steuerung an- und ausgestellt werden. So lässt sich auch betrachten, welche Auswirkungen es hätte, wenn die 1000-Meter-Regel nicht mehr gelten würde (dazu erst herunterladen und dann im Programm Adobe Acrobat Reader öffnen).
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