Beschreibung
Haben Sie eine allgemeine Beschwerde oder Ähnliches?
Sie können uns Wünsche, Anregungen oder Hinweise über ein Kontaktformular (s.u. unter "Links und Downloads") schicken. Wir bemühen uns um eine schnelle Antwort bzw. Weiterleitung Ihrer Anfrage an die richtige Stelle. Dabei erfolgt in der Regel keine Beteiligung des Rates oder seiner Gremien.
ODER:
Haben Sie eine Anregung oder Beschwerde, die dem Rat vorgelegt werden soll?
Jeder hat nach § 24 der Gemeindeordnung NW das Recht, sich schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Das heißt, es muss sich dabei um Themen handeln, die die Gemeinde, in diesem Fall die Stadt Greven betreffen (also keine persönlichen Probleme).
Die Anregung oder Beschwerde wird dem Rat der Stadt Greven in seiner nächsten Sitzung vorgelegt. In der Regel wird der Rat das Anliegen an einen seiner Fachausschüsse übergeben und das Thema dort beraten und beschließen lassen. Wenn Sie eine Anregung oder Beschwerde eingereicht haben, werden Sie natürlich darüber informiert, wann und wo darüber beraten und entschieden wird. Die Stadtverwaltung informiert Sie natürlich auch über das Ergebnis.
Anregungen oder Beschwerden müssen schriftlich beim Fachdienst Allgemeiner Service (s. Kontakt) eingereicht werden.