Beschreibung
Obdachlosigkeit wird möglichst im Vorfeld durch frühzeitige Intervention verhindert. Wenn dennoch Obdachlosigkeit eintritt, wird ein Platz in einer Obdachlosenunterkunft zur Verfügung gestellt und betroffene Personen intensiv betreut. Es werden Wege und Hilfsangebote aufgezeigt, durch welche die Betroffenen aus ihren Notlagen finden können. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem jobcenter wird auch die Beratung zum Thema Arbeitslosengeld II angestoßen.
Eine Obdachlosigkeit muss nachweislich vorhanden sein. Wohnungslose Personen, die sich in anderen Städten aufhalten, müssen sich bei der dortigen Obdachlosenhilfe melden. Ausschlaggebend ist der tatsächliche Aufenthalt. Eine Meldeadresse spielt dabei keine Rolle. Die Vergabe von Meldeadressen zwecks eines Bezugs von Leistungen ist nicht möglich und verstößt gegen das Meldegesetz. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Einzelzimmerunterbringung.
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
Weitere Termine sind nach individueller Absprache möglich.
Gebühren
Rechtsgrundlage
Organisationseinheiten
Obdachlosenbetreuung
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
Das Jobcenter bietet derzeit keine allgemeinen Öffnungszeiten an. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an Ihre*n Sachbearbeiter*in oder an das Frontoffice,
Tel. 02571 920293, E-Mail jobcenter@stadt-greven.de.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.