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Fachdienst 3.0: Arbeit und Soziales

Beantragung von Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz enthält unter anderem Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere zur Elternzeit und dem Elterngeld.

Beschreibung

Die Gewährung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bietet die Stadt Greven nicht direkt an, dennoch hilft Ihnen die Stadt Greven bei der Antragstellung und stellt Ihnen grundlegende Informationen und entsprechende Literatur zur Verfügung.

Eine detaillierte Beratung und endgültige Bewilligung von Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz erfolgt beim Kreis Steinfurt. 

Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Beantragung von Elterngeld

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr

Das Jobcenter bietet derzeit keine allgemeinen Öffnungszeiten an. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an Ihre*n Sachbearbeiter*in oder an das Frontoffice,
Tel. 02571 920293, E-Mail jobcenter@stadt-greven.de.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise