Beschreibung
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder für Bewohner eines Heims. Für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gibt es Wohngeld als Lastenzuschuss.
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Größe des Haushaltes, der Höhe des Familieneinkommens und der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung. Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Ob auch Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, können Sie anonymisiert mit dem Wohngeldrechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen. Sollte sich ein Anspruch errechnen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen. Die Gewährung von Wohngeld ist antragsabhängig, das bedeutet, dass Wohngeld erst ab dem Monat gewährt wird, in dem Sie einen Wohngeldantrag stellen. Die Antragsunterlagen erhalten Sie in der Wohngeldstelle des Rathauses.
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Wohngeld
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
montags und mittwochs: 10:00 - 12:00 Uhr
donnerstags: 14:00 - 16:00 Uhr
Das Jobcenter bietet derzeit keine allgemeinen Öffnungszeiten an. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail oder telefonisch an Ihre*n Sachbearbeiter*in oder an das Frontoffice,
Tel. 02571 920293, E-Mail jobcenter@stadt-greven.de.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.