Beschreibung
Die Straßen, Wege und Plätze müssen regelmäßig gereinigt werden. Und wenn die kalte Jahreszeit anbricht, muss Schnee geräumt oder - wenn die Straßen vereist sind - gestreut werden. Wenn die Stadt Greven die Reinigung oder den Winterdienst übernimmt, sind dafür Gebühren zu zahlen, die jährlich für jedes Grundstück mit den Grundbesitzabgaben festgesetzt werden.
Woher weiß ich, ob meine Straße von der Stadt oder mir selbst gereinigt werden muss?
Welche Straßen in welchem Umfang von wem gereinigt werden, regelt die Straßenreinigigungssatzung der Stadt Greven.
Wie wird die Gebühr für mein Grundstück berechnet?
Ganz einfach ist es, wenn Ihr Grundstück an einer Straße liegt. Dann wird die Frontlänge des Grundstücks, soweit es an die Straße grenzt, mit dem Gebührensatz multipliziert und ergibt so die fällige Jahresgebühr. Wenn Ihr Grundstück an mehreren zu reinigenden Straßen liegt, müssen Sie in der Regel für jede der zu reinigenden Straßen entsprechende Gebühren zahlen.
Rechtsgrundlage
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Straßenreinigung und Winterdienst
Stadt Greven, Außenstelle FiBu
Rathausstraße 11-15
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Die Außenstelle ist barrierefrei.
Hinweise zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang