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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Abmeldung einer Wohnung

Sie verlegen Ihre Hauptwohnung in einen anderen Ort. Rechtlich ist dies dann der Fall, wenn in dem anderen Ort Ihr neuer Lebensmittelpunkt liegt.

Falls Sie glauben, dass zum Beispiel trotz Studium in einer anderen Stadt weiter Greven Ihr Lebensmittelpunkt ist, Sie regelmäßig hier wohnen und in Greven Ihre Hauptwohnung behalten möchten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne.

Was eine Hauptwohnung ist und welche anderen "Wohnungsformen" es gibt, erfahren Sie unter dem Produkt "Wohnungsstatus".

Beschreibung

Sie ziehen aus Greven fort:
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nicht mehr an Ihrem alten Wohnort abmelden, sondern nur noch am neuen Wohnort anmelden. Lediglich bei der Aufgabe einer Nebenwohnung und bei einem Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung notwendig.

Sollte es nicht möglich sein, uns während der Öffnungszeiten aufzusuchen, können Sie eine andere Person bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person kommt dann mit der Vollmacht, Ihrem Personalausweis (zusätzlich, wenn vorhanden dem Reisepass) sowie des eigenen Personalausweises zum Bürgerbüro. Die weitere Bearbeitung wird im Bürgerbüro vorgenommen.

Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine Abmeldung dem Bürgerbüro anzuzeigen. Dazu bitte den Personalausweis und/oder Reisepass vorlegen. Es ist möglich diese Abmeldung 1 Woche vor dem Wegzug registrieren zu lassen.

Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung gelten ab dem 01.11.2015 neue Bestimmungen. Demnach ist eine Abmeldung einer Nebenwohnung nur noch bei dem Hauptwohnsitz möglich.

Fragen zu den Änderungen des Melderechts beantworten gerne die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros der Stadt Greven.

Abmeldung einer Wohnung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!

Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.

Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise