Beschreibung
Die Stadt Greven erhebt getrennte Gebühren für Schmutz- und Regenwasser (Niederschlagswasser).
Wie wird die Regenwasser (Niederschlagswasser-)gebühr berechnet?
Die Regenwassergebühr richtet sich nach der befestigten Fläche Ihres Grundstücks, von der Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann. Das sind zum Beispiel die Dachfläche und Zufahrten zu Garagen. Wenn Sie dagegen eine genehmigte Versickerungsanlage auf Ihrem Grundstück haben (häufig in den neuen Baugebieten, wenn es der Boden zulässt), dann müssen Sie diese Gebühr nicht bezahlen. Wenn Sie eine Versickerungsanlage nachträglich einbauen wollen, lesen Sie bitte unbedingt den Hinweis unter Dezentrale Abwasserentsorgung oder informieren Sie sich bei unseren Ansprechpartnern.
Wie wird die Schmutzwassergebühr berechnet?
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwasser, dass Sie im jeweiligen Jahr verbraucht haben. Dieser Maßstab ist einfach und gerecht. Denn in aller Regel ist davon auszugehen, dass Sie das verbrauchte Schmutzwasser anschließend auch wieder in die Kanalisation einleiten (zum Beispiel Spülwasser, Wasser der Waschmaschine, Dusch- oder Wannenwasser)
Und was ist, wenn Sie Frischwasser für die Gartenbewässerung nutzen?
Dann sollten Sie eine zusätzliche Wasseruhr einbauen, die den Verbrauch für die Gartenbewässerung misst. Nur dann können Ihnen die Gebühren für diesen Frischwasserverbrauch erlassen werden.
Gebühren
Rechtsgrundlage
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Abwassergebühren
Stadt Greven, Außenstelle FiBu
Rathausstraße 11-15
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Die Außenstelle ist barrierefrei.
Hinweise zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang