Beschreibung
Für jedes Grundstück werden Grundsteuern fällig. Wie hoch sie sind, hängt von
- der Art des Grundstückes
- dem Grundsteuermessbetrag (wird vom Finanzamt festgelegt und mitgeteilt) und
- dem Grundsteuerhebesatz der Stadt (wird vom Rat der Stadt Greven jährlich neu festgelegt) ab.
Unterschieden wird zwischen der sogenannten
- Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und
- Grundsteuer B (für Wohn- und Nichtwohngrundstücke)
Die Grundsteuern werden für das laufende Jahr festgesetzt. Wir stellen Sie Ihnen mit dem Grundbesitzabgabenbescheid "in Rechnung", den Sie zu Beginn des Jahres erhalten und der weitere Abgaben für Ihr Grundstück beinhaltet.
Grundsteuerreform greift ab 2025
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Ab 2025 gelten neue Grundsteuerwerte.
Aufgrund der von den Eigentümer/innen eingereichten Angaben erstellt das Finanzamt drei Bescheide:
- den Grundsteuerwertbescheid,
- den Grundsteuermessbescheid,
- den Grundsteuerbescheid.
Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 auf Grundlage des Grundsteuerbescheides zu zahlen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Ibbenbüren. Es gibt eine extra eingerichtete Telefon-Hotline: 05451 920-1959.
Tipp: Aufgepasst beim Verkauf Ihres Grundstückes während des Jahres!
Man sollte meinen, dass Sie nicht mehr für die Grundsteuer "haften", sobald Sie Ihr Grundstück verkauft haben. Doch das stimmt nicht. Bis zur steuerrechtlichen Umschreibung des Grundstücks (sie wird vom Finanzamt veranlasst und erfolgt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen immer erst am 1. Januar des nächsten Jahres) müssen Sie die Grundsteuer noch für den Rest des Jahres, in dem Sie Ihr Grundstück verkauft haben, bezahlen.
Deshalb: Legen Sie in Ihrem Kaufvertrag fest, dass die Käufer / der Käufer die Grundsteuer anteilig ab dem Zeitpunkt der wirtschaftlichen Übergabe des Grundstücks tragen soll. Erfolgt die Übergabe beispielsweise zum 1. Juli des Jahres, vereinbaren Sie, dass die Käufer / der Käufer die Hälfte der Grundsteuer tragen soll. Beachten Sie aber bitte unbedingt, dass es sich dabei lediglich um Ihren persönlichen Anspruch gegenüber den Käufern / dem Käufer handelt. Von Ihrer Zahlungspflicht gegenüber uns entbindet Sie das nicht.
Gebühren
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Grundsteuer
Stadt Greven, Außenstelle FiBu
Rathausstraße 11-15
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Die Außenstelle ist barrierefrei.
Hinweise zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang