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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Anmeldung einer Wohnung

Sie ziehen von einem Ort im Bundesgebiet oder aus dem Ausland nach Greven und wollen Ihre neue Wohnung als Hauptwohnung anmelden?

Beschreibung

Herzlich Willkommen in Greven!

Das Melderecht unterscheidet übrigens viele verschiedene "Wohnungsformen". Mehr über den Wohnungsstatus erfahren Sie hier.

Sie ziehen nach Greven...

Melden Sie sich bitte innerhalb von 2 Wochen nach dem Zuzug im Bürgerbüro. Ihre Anmeldung wird im Bürgerbüro sofort bearbeitet!

Familienmitglieder wie Ehepartner/in und minderjährige Kinder können i. d. R. auch von einer Person angemeldet werden. Wichtig ist dabei, dass alle erforderlichen Personaldokumente vorgelegt werden.

Seit dem 01.11.2015 sind laut Bundesmeldegesetz Anmeldungen nur noch mit einer entsprechenden Wohnungsgeberbestätigung möglich. Einen Vordruck finden Sie unter "Downloads/Links".

Wenn ein Fahrzeug im Kreis Steinfurt zugelassen ist und Sie als Halter eingetragen sind, denken Sie bitte daran, dass auch die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein geändert werden muss. Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung auf Ihrem Kfz-Schein kann auch im Bürgerbüro durchgeführt werden. Die Zulassungsstelle wird dann entsprechend über die vorgenommene Änderung informiert.

Sollte es nicht möglich sein, uns während der Öffnungszeiten aufzusuchen, können Sie eine andere Person bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person kommt mit der Wohnungsgeberbescheinigung, der Vollmacht, Ihrem Personalausweis (zusätzlich, wenn vorhanden Ihrem Reisepass) sowie des eigenen Personalausweises zum Bürgerbüro. Die weitere Bearbeitung Ihrer Anmeldung wird im Bürgerbüro vorgenommen.

 

Anmeldung einer Wohnung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!

Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.

Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise