Beschreibung
Rechtzeitig informieren!
Sie sollten sich rechtzeitig informieren, welche Papiere Sie für Ihre Eheschließung benötigen. Auskünfte können Ihnen die deutschen Konsulate in den einzelnen Ländern, aber auch das Konsulat des betreffenden Landes in der Bundesrepublik geben. Manche Staaten fordern von Ihnen ein "Ehefähigkeitszeugnis", das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellt. Hierzu gehören z.B. Bolivien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Japan, Luxemburg, Marokko, Niederlande, Österreich, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Was ein Wohnsitz ist und welche "Wohnungsformen" es gibt, erfahren Sie auf der Seite Wohnungsstatus.
Nicht ausdrücklich gefordert, aber hilfreich ist ein Ehefähigkeitszeugnis in folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Großbritannien, Jugoslawien, Kroatien, Norwegen, Seychellen.
In anderen Ländern reichen schon Ihr Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde aus.
Lassen Sie Ihre ausländischen Heiratsurkunden möglichst direkt durch die zuständige ausländische Behörde beglaubigen und durch die deutsche Botschaft legalisieren, zum Beweis, dass die Urkunde echt ist. Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten gegeben sind, gehen Sie nach Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde ins Standesamt und geben eine gemeinsame Namenserklärung ab. Hier können Sie auch Ihre im Ausland geschlossene Ehe nachbeurkunden lassen und so künftig eine deutsche Eheurkunde vorweisen.
Dokumente
Gebühren
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Eheschließung im Ausland
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!
Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)
Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr
Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.
Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)
Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr
Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.