Sie beantragen zum ersten Mal einen Führerschein mit 18 Jahren:
- Nachweis über Erste- Hilfe-Kurs
- Kopie des Personalausweises
- augenärztliche Bescheinigung
- aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- 44,70 € Gebühr (mit Probezeit)
- evtl. 5,00 € (Direktversand)
zusätzlich bei Beantragung mehrerer Fahrerlaubnisklassen:
- Erklärung Doppelklassen
- 10,00 € Gebühr
Sie beantragen zum ersten Mal einen Führerschein und sind unter 18 Jahren und mindestens 16 ½ Jahren und möchten am Modell für „Begleitetes Fahren ab 17“ teilnehmen:
- Nachweis über Erste- Hilfe-Kurs
- Kopie des Personalausweises
- augenärztliche Bescheinigung
- aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- Antrag auf Teilnahme am Modell „Begleitetes Fahren ab 17“
- Anlage „Begleitetes Fahren ab 17“
- Unterschriften der Sorgeberechtigten
- Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen
- 61,70 € Gebühr und 9,30 € Gebühr je weitere angegebene Begleitperson
- evtl. 5,00 € (Direktversand)
Sie möchten Ihren alten Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen:
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- 30,30 € Gebühr
Sie haben Ihren Führerschein verloren:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- ggf. Karteikartenabschrift der letzten Ausstellungsbehörde (wenn nicht Kreis Steinfurt)
- 46,40 € Gebühr
- + 5,10 € Gebühr (falls Ausnahmegenehmigung gewünscht)
Sie möchten Ihren EU-Kartenführerschein verlängern lassen:
(Klassen D, DE, D1, D1E, C, CE, C1, C1E, CE beschr.)
- Personalausweis oder Reisepass
- alter Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- augenärztliches Gutachten
- hausärztliches Gutachten
- 43,90 € Gebühr
- evtl. 5,00 € (Direktversand)
zusätzlich bei Klassen D, DE, D1, D1E, wenn der Antragsteller das 50. Lebensjahr vollendet hat:
- Gutachten durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle für Fahreignung
- 13,00 € Gebühr für ein zu beantragendes Führungszeugnis
Sie möchten auf Grund einer Namensänderung Ihren EU-Kartenführerschein ändern lassen:
- Ihren EU-Kartenführerschein
- aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- 30,30 € Gebühr
Sie möchten auf Grund eines Entzuges des alten Führerscheines nun einen neuen beantragen:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- entsprechende Nachweise für die beantragten Klassen
- 165,10 € Gebühr
- evtl. 5,00 € (Direktversand)
zusätzlich
- 13,00 € Gebühr für ein zu beantragendes Führungszeugnis
Sie benötigen einen internationalen Führerschein:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrietaugliches Passfoto
- EU-Kartenführerschein (sollte dieser nicht vorhanden sein, so ist eine Beantragung vorgeschrieben - siehe Punkt: Führerscheinumtausch)
- 16,30 € Gebühr
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis ist während der Dauer des Dienstverhältnisses sowie zwei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses möglich.
Für den Antrag werden benötigt:
- ein Lichtbild
- Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung der Dienststelle über den Besitz der Dienstfahrerlaubnis
- 43,90 € Gebühr (ohne Probezeit) 44,70 Euro Gebühr (mit Probezeit)
Sie benötigen eine Fahrerkarte:
Sie benötigen die Eintragung der Schlüsselzahl 96, 196, 197
Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 erfolgt nicht mehr. Stattdessen ist der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu beantragen.
Sie benötigen den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN):
Nach der EU-Richtlinie 2018/645 wird ab dem 23.05.2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt, der zum Nachweis einer Berufskraftfahrerqualifikation dient und die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ablöst. Der FQN kann auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl 95 -wie ggf. bei ausländischen Führerscheinen- nicht möglich war.
Der Nachweis wird nach der Herstellung per Post an den Antragsteller versendet.
Sie benötigen einen Personenbeförderungsschein (Taxischein):
-
Kopie des Personalausweises
-
augenärztliches Gutachten
-
hausärztliches Gutachten
-
Nachweis über Kurs „Erste Hilfe“ (bei Ersterteilung mit Krankenkraftwagen)
- Gutachten durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer amtlich zugelassenen Begutachtungsstelle für Fahreignung
-
Karteikartenabschrift der letzten Ausstellungsbehörde (wenn nicht Kreis Steinfurt, bei Erweiterung)
-
Führungszeugnis – nicht älter als 3 Monate
-
Kopie der bisherigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (bei Erweiterung)
-
43,90 € Gebühr (bei Erstausstellung) bzw. 38,00 € Gebühr (bei Verlängerung)
+ 13,00 € Gebühr für die Beantragung des Führungszeugnisses