Beschreibung
Wann ist eine Meldung erforderlich?
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird, müssen Sie dies anzeigen.
Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe oder Änderung von Niederlassungen und unselbständigen Zweigstellen. Zuständig ist die Gewerbemeldestelle, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Auch ein Umzug in eine andere Gemeinde ist meldepflichtig, im bisherigen Ort erfolgt die Abmeldung, im neuen Ort die Anmeldung.
Was ist ein Gewerbe?
Von einem Gewerbe spricht man, wenn Sie auf Dauer eine auf Gewinnerzielung gerichtete selbständige Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich ausüben, die generell erlaubt ist. Nicht zum Gewerbe zählen Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), freie Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater) und die Verwaltung eigenen Vermögens (z.B. eines Mietshauses).
Wie erfolgt die Meldung?
Die Gewerbemeldung können Sie persönlich oder auf dem Postweg erledigen. Nach Eingang der Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Da auch verschiedene andere Stellen und Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Gewerbemeldungen informiert werden müssen, leiten wir Ihre Gewerbeanzeige unter anderem weiter an:
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Weitere Mitteilungen (formlos)
Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sollten Sie uns formlos mitteilen.
Nützliche Informationen und Hinweise für Existenzgründer
Viele Informationen zum Thema finden Sie im Internet:
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Gewerbemeldungen (anmelden, abmelden, ummelden)
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!
Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)
Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr
Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.
Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)
Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr
Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.