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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Hundehaltung

Seit dem 01. Januar 2003 gibt es in Nordrhein-Westfalen das Landehundegesetz (LHundG NRW), das den Umgang mit Hunden regelt und der Gefahrenvorsorge und –abwehr dient. Es benennt neben den allgemeinen Pflichten, die jede Hundehalterin und jeder Hundehalter unabhängig von der Rasse des Hundes beachten muss, auch die Voraussetzungen für die Haltung eines Hundes, der nach dem Landeshundegesetz einer bestimmten Gruppe zugeordnet ist.

Beschreibung

Allgemeine Pflichten

Hinweis zum Halten eines Hundes:

Generell gilt: Führen, halten und beaufsichtigen Sie Ihren Hund bitte so, dass von ihm keine Gefahren für andere Menschen oder Tiere ausgehen.

Anleinpflichten und Freilaufmöglichkeiten:
Regelungen im Stadtgebiet Greven, im Wald, im Naturschutzgebiet und in der Landschaft können Sie der Broschüre „Rund um den Hund“ sowie der Karte "Naturschutzgebiete" entnehmen, die Sie unter dem Registerblatt „Downloads/ Links“ finden.

Entfernung Hundekot:
Grundsätzlich sind alle Verunreinigungen der Verkehrsflächen und Anlagen durch Hunde unverzüglich von der Hundehalterin beziehungsweise dem Hundehalter zu beseitigen.

Die Stadtverwaltung Greven unterstützt Sie als Hundehalter*innen dabei, indem u. a. an der Information im Rathaus (Auskunft) kostenlos Kotbeutel erhältlich sind. Aber auch quer im Stadtgebiet sind an verschiedenen Stellen Hundkotbeutel-Spender aufgestellt, eine Karte aller Standort finden Sie im Registerblatt „Downloads/ Links. 

Unterscheidung der Hunde nach dem Landeshundegesetz

Große Hunde:

Hunde, bei denen ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg zu erwarten ist

 Voraussetzungen

  • Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
  • Nachweis über die Sachkunde des Hundehalters
  • Nachweis einer Tierhaftpflichtversicherung
  • Anzeigepflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde (s.u.)

 Hunde bestimmter Rassen:

  • Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden

Gefährliche Hunde:

  • Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden

Wer einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rassen halten möchte, ist verpflichtet, schon vor dem Erwerb und der Aufnahme des Hundes einen Erlaubnisantrag bei der Ordnungsbehörde zu stellen. Der Erwerb und die Aufnahme dürfen erst nach der Erlaubniserteilung der Stadt Greven erfolgen.

Hundehaltung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!

Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.

Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise