Beschreibung
Grundsätzlich gilt: an Sonn- und Feiertagen müssen alle lärmintensiven Geräte ausgeschaltet bleiben und zwar ohne "Wenn und Aber".
Rasenmähen ja - aber nur zu bestimmten Zeiten:
An allen Tagen, außer Sonn- und Feiertagen darf der Rasenmäher von 7.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr laufen.
Lärmintensivere Geräte dürfen sogar erst ab 9.00 Uhr ihren Dienst verrichten und müssen ab 17.00 Uhr "Ruhe geben". Dazu zählen:
- Freischneider (Motorsense)
- Grastrimmer und Kantenschneider (mit Verbrennungsmotor)
- Laubbläser (gilt auch für tragbare Geräte)
- Laubsammler (gilt auch für tragbare Geräte)
Tragen diese Geräte allerdings das Umweltzeichen der EU, gelten die gleichen Betriebszeiten wie für Rasenmäher.
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Lärmschutz
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!
Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)
Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr
Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.
Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)
Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr
Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.