Beschreibung
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses müssen die erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen. Gleichzeitig sollte die Ausstellung der endgültigen Dokumente beantragt werden.
Grundsätzliche Vorgaben:
- Vorläufige Dokumente können nur ausgestellt werden, wenn die Bestellung eines regulären Ausweisdokumentes zeitlich nicht mehr möglich ist.
- Ein vorläufiger Personalausweis ist für den bestimmten Zweck, für den er ausgestellt wird, gültig. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.
- Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn die Bestellung eines Express-Reisepasses (Bearbeitungszeit 3 Werktage) zeitlich nicht mehr möglich ist. Dies muss durch entsprechende Nachweise (Reiseunterlagen o. ä.) belegt werden.
- Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihr persönliches Erscheinen ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung erforderlich. Können Sie (zum Beispiel wegen einer Erkrankung) nicht persönlich zum Bürgerbüro kommen, setzen Sie sich bitte mit unseren Ansprechpartner/innen in Verbindung.
- Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Dies ist bei der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr nicht mehr erforderlich.
- Die Ausstellung vorläufiger Dokumente erfolgt im Rahmen unserer Möglichkeiten sofort, ansonsten innerhalb weniger Tage.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Bemerkung
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Vorläufiger Personalausweis und Reisepass
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!
Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)
Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr
Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.
Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)
Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr
Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.