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Fachdienst 2.1: Bürgerdienste

Vorläufiger Personalausweis und Reisepass

Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Dieser Vorgang dauert in der Regel 3 - 6 Wochen. Falls Sie aber sofort einen Personalausweis oder Reisepass benötigen und nicht auf die Herstellung durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der vorläufigen Ausstellung.

Beschreibung

Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses müssen die erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen. Gleichzeitig sollte die Ausstellung der endgültigen Dokumente beantragt werden.

Grundsätzliche Vorgaben:

  • Vorläufige Dokumente können nur ausgestellt werden, wenn die Bestellung eines regulären Ausweisdokumentes zeitlich nicht mehr möglich ist.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist für den bestimmten Zweck, für den er ausgestellt wird, gültig. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.
  • Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden, wenn die Bestellung eines Express-Reisepasses (Bearbeitungszeit 3 Werktage) zeitlich nicht mehr möglich ist. Dies muss durch entsprechende Nachweise (Reiseunterlagen o. ä.) belegt werden.
  • Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Ihr persönliches Erscheinen ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung erforderlich. Können Sie (zum Beispiel wegen einer Erkrankung) nicht persönlich zum Bürgerbüro kommen, setzen Sie sich bitte mit unseren Ansprechpartner/innen in Verbindung.
  • Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Dies ist bei der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr nicht mehr erforderlich.
  • Die Ausstellung vorläufiger Dokumente erfolgt im Rahmen unserer Möglichkeiten sofort, ansonsten innerhalb weniger Tage.

Vorläufiger Personalausweis und Reisepass

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!

Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.

Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)

Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr

Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise