Beschreibung
Ordnungswidrigkeiten werden meist von der Polizei oder den einzelnen Fachdiensten der Stadtverwaltung bei der zentralen Bußgeldstelle angezeigt. Hier wird zunächst der Sachverhalt geprüft und bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Betroffenen erhalten zunächst ein Anhörungsschreiben. Sie werden damit über den Tatvorwurf informiert und erhalten die Möglichkeit sich dazu zu äußern. Nach erfolgter Anhörung entscheidet die zentrale Bußgeldstelle darüber, ob das Verfahren eingestellt, eine schriftliche Verwarnung mit oder ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Die zentrale Bußgeldstelle setzt auch die Höhe der Geldbuße fest.
Soweit keine Äußerung durch die/den Betroffene/n erfolgt, wird nach Aktenlage entschieden. Grundsätzlich sind die Verfahren mit Eingang des entsprechenden Zahlungsbetrages abgeschlossen.
Sollte ein Verwarnungsgeld nicht oder nicht fristgerecht gezahlt werden, so würde ohne weitere Anhörung ein Bußgeldbescheid in der Angelegenheit ergehen. Wird das Bußgeld nicht gezahlt, folgt die Vollstreckung durch die Stadtkasse Greven.
Kann der Betrag nicht beigetrieben werden, hat die Stadt die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft stellen.
Sie sind Betroffene/r eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens?
Setzen Sie sich für Fragen, wie auch zur weiteren Klärung der Angelegenheit gerne mit Ihrem/Ihrer Ansprechpartner/in in Verbindung.
Rechtsgrundlage
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Zentrale Bußgeldstelle
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten für das Bürgerbüro und die anderen Dienststellen (z. B. Standesamt)!
Bürgerbüro (erweiterte Öffnungszeiten)
Montags bis freitags vormittags 8 bis 12:30 Uhr
Montags und dienstags nachmittags 14 bis 16 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr
Bitte beachten Sie: Am Mittwochnachmittag ist das Bürgerbüro nicht geöffnet.
Standesamt, Ordnung, Gewerbeangelegenheiten etc. (normale Öffnungszeiten)
Montags bis freitags vormittags 8:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstagnachmittag 14 bis 18 Uhr
Gerne können Sie auch nach einem Termin außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit fragen.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.