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Fachdienst 4.0: Stadtentwicklung und Umwelt

Umwelt in der Bauleitplanung

Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Bauleitplanung

Beschreibung

Bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) sind die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. So steht es in § 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Fachdienst Stadtplanung beteiligt in jedem Bauleitplanverfahren die zuständigen Fachämter und Behörden sowie die Öffentlichkeit mit dem Ziel die von der Planung betroffenen Umweltbelange erkennen, analysieren und bewerten zu können. Durch den Dialog innerhalb der Verwaltung und mit Behörden und Institutionen werden Konflikte mit der Umwelt vermieden, verringert oder ggf. ausgeglichen.

Wenn ein Flächennutzungsplan oder ein Bebauungsplan aufgestellt wird, werden alle potenziell von der Planung betroffenen Umweltbereiche beschrieben und bewertet. Dazu gehören z.B. die Auswirkungen auf die sogenannten Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser. Bei dieser Umweltprüfung wird auch geklärt, ob Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Umweltauswirkungen möglich sind. Für die nicht vermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft, z.B. die Versiegelung von Freiflächen durch Verkehrsflächen und Gebäude, werden Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird dann in einem Umweltbericht dokumentiert. Dieser Umweltbericht gehört zum Bebauungsplan und wird mit dem Plan vom Rat angenommen.

Die Beteiligung der Bürger(innen) erfolgt durch die Presse, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen und bei Bedarf durch Bürgerversammlungen. Sie können uns aber auch gerne direkt ansprechen.

Die Ankündigung einer öffentlichen Auslegung von Planunterlagen erfolgt über das Amtsblatt der Stadt Greven

Umwelt in der Bauleitplanung

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise