Beschreibung
Der Kreis Steinfurt ist durch die Bodenschutzgesetzgebung verpflichtet, ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten sowie ein Verzeichnis über schädliche Bodenveränderungen und Verdachtsflächen, das sogenannte „Altlastenkataster" zu führen.
Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt der Kreis Steinfurt. Das Antragsformular kann auf der Internetseite des Kreises Steinfurt heruntergeladen werden.
Auskünfte zu Altlastenverdachtsflächen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen (z.B. Bauleitplanung) erteilt der Fachdienst Stadtentwicklung und Umwelt.
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Bodenschutz und Altlasten
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.