Beschreibung
Wenn ein Grundstück oder Gebäude verkauft wird, hat die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach § 24 Baugesetzbuch. Der Notar informiert die Gemeinde über den Vertragsabschluss. Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ist die Bescheinigung der Gemeinde, dass das Vorkaufsrecht in dem konkreten Fall nicht besteht oder nicht ausgeübt wird. Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage
Organisationseinheiten
Vorkaufsrechtsbescheinigung
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.