Beschreibung
Kulturförderung
Die Stadt Greven fördert Kulturvereine und Kulturtätige, die zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten in der Stadt beitragen.
Rechtsgrundlagen
Die aktuelle Kulturförderrichtlinie der Stadt Greven ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. In dieser Richtlinie finden sich u. a. alle Regelungen zu Antragstellung, Voraussetzungen und Fristen.
Förderung für das Jahr 2026
Anträge im Rahmen der Kulturförderrichtlinie für das Förderjahr 2026 konnten in Bezug auf die Regel- und Jubiläumsförderung für Vereine bis einschließlich 30.09.2025 eingereicht werden. Es ist also nicht mehr möglich, Anträge auf Regel- und Jubiläumsförderung für das Jahr 2026 einzureichen. Anträge in Bezug auf die Projektförderung können weiterhin gestellt werden. Die dafür benötigten Antragsformulare stehen unter „Downloads/Links“ zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für die Antragsstellung ausschließlich die zur Verfügung gestellten Formulare. Anträge, die nach der benannten Frist bei uns eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Die Anträge sind schriftlich und unterschrieben einzureichen bei der
Stadt Greven
Fachdienst 3.1, Team Kultur
Stichwort: Kulturförderung
Kardinal-von-Galen-Straße 5
48268 Greven
Für Rückfragen oder zur persönlichen Beratung kontaktieren Sie bitte Anne Schophaus, Fachdienst 3.1 unter 02571 920-837 oder anne.schophausstadt-grevende oder Jan Leye, Fachdienst 3.1 unter 02571 920-838 oder jan.leyestadt-grevende.
Förderung für das Jahr 2027
Förderanträge für das Jahr 2027 können voraussichtlich ab März 2026 eingereicht werden. Eine entsprechende Meldung erscheint dann an dieser Stelle bzw. unter greven.net/kultur.
Im Falle einer bewilligten Förderung
Sollte eines Ihrer Vorhaben gefördert worden sein, denken Sie bitte an das rechtzeitige Einreichen des Verwendungsnachweises. Die Formulare für den Verwendungsnachweis zur Regel-, Sonder- und Projektförderung stehen unter "Download/Links" zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass der Verwendungsnachweis zur Regel- und Sonderförderung spätestens zum 31.03. des Folgejahres eingehen muss. Der Verwendungsnachweis für die Projektförderung muss spätestens drei Monate nach Projektende eingereicht werden. Die Einreichungsfristen für bewilligte Projekte können außerdem den schriftlichen Bescheiden entnommen werden.
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Kulturförderung
Jugendamt
Kardinal-von-Galen-Str. 5
48268 Greven
Postfachadresse
Stadtverwaltung Greven Jugendamt
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenlose Parkplätze finden Sie am Kreisverkehr Hallenbad. Kostenpflichtige Parkplätze stehen am Busbahnhof (zu erreichen über die Straße "Hinter der Lake") und am Wilhelmplatz zur Verfügung.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Es gibt auf der Rückseite des Gebäudes einen barrierefreien Zugang. Leider sind die einzelnen Etagen nur über die beiden Treppenhäuser zu erreichen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit ihrer*m Ansprechpartner*in und nutzen den Besprechungsraum im Erdgeschoss.
Hinweise zur Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang