Beschreibung
Was sind „Baulasten“? Ein typischer Fall:
Ein Grundstück ist zwar prinzipiell bebaubar, wegen der ungünstigen Lage gibt es aber keine direkte wegemäßige Erschließung. Dann kann zu Lasten eines benachbarten Grundstücks eine Baulast eingetragen werden, die dem Grundstück in der schlechten Lage ein Wegerecht einräumt, so dass doch gebaut werden darf. Eine Baulast setzt natürlich die Einwilligung des Grundstückseigentümers (der Grundstückeigentümerin) voraus, dessen (deren) Grundstück mit einer Baulast "belastet" wird. Sie wirkt aber auch für alle Rechtsnachfolger.
Wozu braucht man ein „Baulastenverzeichnis“?
Benötigt werden die Baulasten häufig dann, wenn auf einem Grundstück nicht alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden können.
Die Bauordung verwaltet all diese eingetragenen Baulasten im Baulastenverzeichnis. Diese Auskünfte erfolgen schriftlich und sind kostenpflichtig.
Bitte nutzen Sie dafür das Antragsformular.
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Raum A 310
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.