Beschreibung
Bei Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt keine planungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung.
Der Antrag kann durch
- den*die Eigentümer*in,
- eine erbbauberechtigte Person,
- oder jede andere Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht,
gestellt werden.
Wenn sie Fragen im Vorfeld haben, steht Ihnen der Fachdienst Bauordnung und -beratung gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Um herauszufinden, wer für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich unter Download/Links die Karte "Zuständigkeitsbereiche" anschauen. Wenn Sie nicht sicher sind, wer die richtige Ansprechperson ist, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Dokumente
Gebühren
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Abgeschlossenheitsbescheinigung WEG
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.