Beschreibung
Was muss ich tun, wenn ich aufgefordert werde einen Zins-Senkungs-Antrag zu stellen?
Rufen Sie im Rathaus die Sachbearbeiterin Frau Kirsten Schultze-Ueberhorst an (Telefon-Nummer: 02571/920 253).
Wir besprechen dann, was Sie alles mitbringen müssen.
Muss ich den Antrag persönlich beim Amt abgeben?
Es ist immer schwierig, Ihr Einkommen genau auszurechnen. Vorher muss man viele Fragen klären. Ein persönliches Gespräch bei uns ist da immer am besten!
Wo sind die Einkommensgrenzen?
Die Grenze für Ihr Einkommen wird von uns ausgerechnet. Es gibt einen Grund-Betrag und zusätzliche Beträge. Zum Schluss vergleichen wir Ihre Einkommens-Grenze und Ihr Jahres-Einkommen. Dafür ist wichtig: Wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben. Haben Sie erst vor kurzer Zeit geheiratet?
- Erziehen Sie ein Kind alleine?
- Haben Sie eine Behinderung?
Bringen Sie uns die entsprechenden Papiere mit. Wir berechnen dann Ihr Einkommen!
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Bemerkung
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Antrag auf Zinssenkung leicht gemacht
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Raum A 310
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.