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Verwaltung online

Baugenehmigung

Sie finden den Link zum Portal auf dieser Seite unter "Links und Downloads". Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Antragstellung unter der Rubrik "Bemerkung".

Beschreibung

Um den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) nachzukommen und Ihnen die Möglichkeit zu bieten, digitale Anträge zu stellen, arbeiten wir mit der PROSOZ Herten GmbH zusammen.

Sie benötigen zu ihrer Authentifizierung ein Zertifikat. Darin sind Schlüssel für ihre eindeutige Identifizierung und die Verschlüsselung der Nachrichten enthalten, die zwischen dem Portal und unsere Anwendersoftware versendet werden. Möglich ist eine Personen- oder Unternehmensbezogene Authentifizierung über ein Elster-Zertifikat oder die BundID.

Deshalb prüfen Sie bitte, ob Sie bereits im Besitz eines Elster-Zertifikates sind oder ob Sie sich mittels Ihres Personalausweises über die BundID authentifizieren können.

Für Entwurfsverfassende besteht zudem die Möglichkeit sich über ELSTER - Mein Unternehmenskonto -  zu authentifizieren.

Sie können über das Portal folgende Anträge digital stellen:

·       Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gem. § 64 BauO NRW 2018

·       Baugenehmigungsverfahren gem. § 65 BauO NRW 2018

·       Vorbescheid gem. § 77 BauO NRW 2018

·       Isolierter Antrag auf Abweichung, Ausnahme, Befreiung gem. § 69 BauO NRW

·       Genehmigungsfreistellung gem. § 63 BauO NRW 2018

·       Antrag auf Grundstücksteilung gem. § 7 BauO NRW 2018

Nach erfolgreicher Antragstellung erfolgt die vollständige Abwicklung des Verfahrens über das Portal. Im laufenden Antragsverfahren werden Sie über eingestellte Dokumente vom Portal per E-Mail informiert. Wir möchten Sie bitten, in laufenden Antragsverfahren das Portal als einziges Kommunikationsmedium mit uns zu nutzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Schriftsätze und Nachweise ihre richtige Zuordnung in den unterschiedlichen Verfahren bei uns finden werden.

Sind im Antragsverfahren externe Behörden zu beteiligen, kann der Stand des Beteiligungsverfahrens im Portal nicht angezeigt werden. Gleichwohl möchten wir in den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für ein zügiges und transparentes Verfahren sorgen.

Wir wollen das digitale Antragsverfahren nicht nur als einen Austausch von Papier gegen digitales Medium verstehen, sondern das Verfahren nach Möglichkeit weiterentwickeln. Deshalb freuen wir uns über Rückmeldungen und stehen Ihnen sehr gerne auch bei Fragen zum Portal unterstützend zur Seite.

Wir möchten Sie herzlich einladen, sich am digitalen Antragsverfahren zu beteiligen und sich die erforderliche Authentifizierung (ELSTER oder BundID) einzurichten.

Bauordnung - digitales Antragsverfahren

Erläuterungen und Hinweise