Beschreibung
Die Bürgerversammlung - dabei sein lohnt sich
Bevor wir mit größeren Baumaßnahmen beginnen, informieren wir die Anlieger in einer Bürgerversammlung über das anstehende Projekt. Ihnen werden die Ausbauplanungen vorgestellt und die Auswirkungen wie die geplante Bauzeit und die Beeinträchtigungen, die bei derartigen Bauprojekten unvermeidbar sind, erläutert. Zudem wird die Projektleitung der Stadtverwaltung/Technischen Betriebe vorgestellt, damit Sie Ihre/n Ansprechpartner/in rechtzeitig kennen. Die Bürgerversammlung wird seit der Corona-Pandemie per Videokonferenz durchgeführt. Dieses Format hat sich sehr bewährt.
Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Verkehrsflächen
Die Kosten der Baumaßnahme tragen sowohl die Stadt, als auch die Eigentümer der durch die erneuerte Straße erschlossenen Grundstücke.
Die Notwendigkeit und die Höhe der Beiträge führen bei manchen Eigentümer*innen zu Unmut. Bedenken Sie aber bitte folgendes: Zu der Erhebung von Beiträgen ist die Stadt nach Landesrecht verpflichtet.
Die Erneuerung bietet Ihnen jedoch erhebliche Vorteile. Durch eine Erneuerung Ihrer Straße erhalten Sie nicht nur eine wesentlich ansprechendere Optik. Die Straßen sind für lange Zeit wieder gegen Schäden gesichert, auf dem neuesten Stand der Technik und steigern damit den Gebrauchswert Ihres Grundstücks.
Wie hoch die Straßenausbaubeiträge sind, lässt sich im Vorfeld nie genau sagen, da dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist.
Die Erneuerung von Straßen wird nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land NRW (KAG NRW) abgerechnet. Ihr Anteil richtet sich danach, um welche Art von Maßnahme, z.B. Erneuerung der Beleuchtung, Straßensanierung, Gehwegsanierung, es sich handelt. Zudem ist die Kostenbeteiligung abhängig von dem Nutzungsverhältnis der Verkehrsflächen zwischen den Anliegern und anderen Verkehrsteilnehmern, also der Verkehrsbedeutung der Straße.
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge
Das Land NRW fördert aktuell Straßenausbaumaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie „Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen“. Bei Erfüllung der Voraussetzungen (z.B. politischer Beschluss ab dem 01.01.2018) übernimmt das Land NRW 100% des Anteils der Beitragspflichtigen (Ihren Anteil!) an der Straßenausbaumaßnahme. Den entsprechenden Fördermittelantrag stellen wir für Sie.
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Neubau und Erneuerung von Verkehrsflächen (Straßenausbaubeiträge)
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.