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Geschäftsbereich Verkehr und Grün

Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Verkehrsflächen (Straßenausbaubeiträge)

Bei der Erneuerung (oder Erweiterung bzw. Verbesserung) von Verkehrsflächen handelt es sich um große Projekte. Von der Planung über die Durchführung bis zur Refinanzierung sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Insbesondere der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern ist uns dabei sehr wichtig

Beschreibung

Die Bürgerversammlung - dabei sein lohnt sich

Bevor wir mit größeren Baumaßnahmen beginnen, informieren wir die Anlieger in einer Bürgerversammlung über das anstehende Projekt. Ihnen werden die Ausbauplanungen vorgestellt und die Auswirkungen wie die geplante Bauzeit und die Beeinträchtigungen, die bei derartigen Bauprojekten unvermeidbar sind, erläutert. Zudem wird die Projektleitung der Stadtverwaltung/Technischen Betriebe vorgestellt, damit Sie Ihre/n Ansprechpartner/in rechtzeitig kennen. Die Bürgerversammlung wird seit der Corona-Pandemie in der Regel per Videokonferenz durchgeführt. Dieses Format hat sich sehr bewährt. 

Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Verkehrsflächen

Oft verwechselt wird der Straßenausbaubeitrag mit dem Erschließungsbeitrag. Sobald eine Straße als erstmalig hergestellt gilt, ist sie aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen. Spätere Baumaßnahmen an der Straße, zum Beispiel eine Erneuerung oder Verbesserung, fallen unter die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes NRW. 

Seit dem 01.01.2024 dürfen die Kommunen von den Bürgern keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben. Das Land NRW übernimmt die Beiträge, die sonst von den Grundstückseigentümern erhoben worden wären. Dies ist je nach Straßenkategorie (z.B. Anliegerstraße oder Hauptverkehrsstraße) ein Anteil von 40-80 % der Baukosten. Die verbleibenden Kosten trägt die Stadt. Dies gilt aber nur für Maßnahmen, die seit dem 01.01.2024 vom zuständigen Gremium der Lokalpolitik (hier: Betriebsausschuss) beschlossen wurden. 

Für Maßnahmen, deren Durchführung zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2023 beschlossen wurde, kann eine Förderung beim Land NRW beantragt werden. Hier müssen alle Förderbestimmungen erfüllt sein und zudem noch finanzielle Mittel beim Land NRW vorhanden sein. Dann übernimmt das Land NRW den kompletten Anliegeranteil als Förderung. 

Für Straßenbaumaßnahmen, die vor dem 01.01.2018 beschlossen wurden, sind die Grundstückseigentümer beitragspflichtig. 

Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von Verkehrsflächen (Straßenausbaubeiträge)

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise