Beschreibung
Bei der Genehmigung von Werbung im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis müssen die privaten Interessen mit dem öffentlichen Interesse abgewogen werden. Auf Straßenflächen und Gehwegen gilt es die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
In Greven wird unterschieden zwischen Plakatwerbung und Bannerwerbung:
- Plakatwerbung
Plakatwerbung wird nicht direkt von der Stadt Greven genehmigt, sondern zentral von Greven Marketing e.V. geprüft und genehmigt. Weitere Hinweise finden sie unter Links / Downloads. - Bannerwerbung
Grundsätzlich wird Bannerwerbung nur für Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebietes Greven erlaubt. Um das Stadtbild nicht übermäßig mit Werbung zu überfrachten, werden Banner im Allgemeinen 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung erlaubt.
Innerhalb des Stadtgebietes gibt es nur wenige Standorte für Banner. Sollten diese bereits belegt sein, muss der Antrag abgelehnt werden.
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Ähnliche Dienstleistungen
Werbung im öffentlichen Verkehrsraum
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.