Beschreibung
Der Kanalanschlussbeitrag ist eine finanzielle Gegenleistung, die Sie als Eigentümer oder Erbbauberechtigter zahlen müssen, wenn Sie zum ersten Mal die Möglichkeit erhalten, Ihr Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Greven anzuschließen.
Warum muss ich dann noch Abwassergebühren zahlen?
Die Abwassergebühren bezahlen Sie für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung des Abwassernetzes. Der Kanalanschlussbeitrag wird dagegen für die erstmalige Herstellung des Abwassernetzes gezahlt. Außerdem müssen die Gebühren nur dann und nur in dem Umfang gezahlt werden, wie Sie die Abwasseranlage tatsächlich in Anspruch nehmen. Beim Kanalanschlussbeitrag kommt es dagegen nicht darauf an, ob Sie das Abwassernetz tatsächlich nutzen. Es reicht die Möglichkeit aus, dass von Ihrem Grundstück aus das Abwassernetz genutzt werden kann.
Kann oder muss die Stadt den Beitrag erheben?
Die Stadt Greven muss einen Kanalanschlussbeitrag fordern. Diese Verpflichtung ergibt sich zum einen aus dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen und zum anderen aus der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnung schreibt nämlich vor, dass die Stadt ihre Einnahmen vorrangig aus Gebühren, Beiträgen und ähnlichen Entgelten zu bestreiten hat, bevor sie Maßnahmen aus allgemeinen Steuermitteln bezahlen darf.
Muss ich den Kanalanschlussbeitrag noch mal bezahlen, wenn Kanalrohre in meiner Straße erneuert werden?
Natürlich haben Kanalrohre keine unbegrenzte Lebensdauer und müssen hin und wieder ausgetauscht werden. Aber den Kanalanschlussbeitrag zahlen Sie grundsätzlich nur einmal. Der Austausch defekter oder zu alter Kanalrohre wird über die Abwassergebühr finanziert.
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Kanalanschlussbeitrag
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.