Das Radverkehrskonzept enthält Lösungsvorschläge und Empfehlungen für konkrete Infrastrukturmaßnahmen, um den geänderten Anforderungen an den Radverkehr zu begegnen.
Vor einigen Jahren wurde ein Planungs- und Beteiligungsprozess in Gang gesetzt, um die Rathausstraße sicherer und komfortabler für den Fuß- und Radverkehr zu gestalten und die Aufenthaltsqualität dort zu verbessern, ohne den Busverkehr zu beeinträchtigen. Hier finden Sie Informationen über diesen Prozess.
Nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes NRW (KAG) sind Kommunen verpflichtet, ein fortlaufend zu aktualisierendes Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Dieses ist Voraussetzung ist für die Beantragung von Fördermitteln zur Entlastung von Straßenausbaubeitragspflichtigen.