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Geschäftsbereich Verkehr und Grün

Sondernutzung öffentlicher Flächen

Nach dem Straßen- und Wegerecht des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Sondernutzung - im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch - eine Nutzung, die das gleiche Recht aller überschreitet.

Beschreibung

Die Nutzung öffentlicher Flächen für private Zwecke muss von der Stadt Greven genehmigt werden. Dies können z. B. sein:

  • Abstellen eines Containers
  • Lagern von Baumaterial
  • Werbung und Plakatierung
  • Außengastronomie
  • Aufstellen von Waren- und Verkaufsständen
  • Abstellen von KFZ-Anhängern zu Werbezwecken
  • Straßenfeste -Umzüge

Sondernutzung öffentlicher Flächen

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise