Beschreibung
Die Nutzung öffentlicher Flächen für private Zwecke muss von der Stadt Greven genehmigt werden. Dies können z. B. sein:
- Abstellen eines Containers
- Lagern von Baumaterial
- Werbung und Plakatierung
- Außengastronomie
- Aufstellen von Waren- und Verkaufsständen
- Abstellen von KFZ-Anhängern zu Werbezwecken
- Straßenfeste -Umzüge
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
Rechtsgrundlage
Fristen
Links und Downloads
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Ähnliche Dienstleistungen
Sondernutzung öffentlicher Flächen
Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven
Weitere Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.
Hinweise zum Nahverkehr
Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Hinweise zur Barrierefreiheit
Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.